Fachanwaltsfortbildung während Corona: Frau mit Maske, die Gesetzesbücher hält.

BRAK: Erfüllung der Fortbildungspflicht für Fachanwälte während der „Corona-Krise“

Die „Corona-Krise“ hat dazu geführt, dass alle Präsenzveranstaltungen bis auf weiteres abgesagt werden mussten. Vielen Fachanwältinnen und Fachanwälten fehlt daher die Möglichkeit, sich wie in den vergangenen Jahren durch die Teilnahme an Seminaren und Tagungen fortzubilden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weist darauf hin, dass die Pflichtfortbildungen neben wissenschaftlichem Publizieren auch durch Online-Fortbildungen, etwa im Wege des Selbststudiums, erfüllt werden können.

Um Fachanwältinnen und Fachanwälten auch in diesen herausfordernden Zeiten eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht zu bieten, erweitern wir ständig unser Angebot an Fortbildungen zum Selbststudium.

Rabatte bei der Buchung mehrerer Fortbildungen


1. Rabatte für Einzelpersonen

Enthält Ihre Bestellung zwei oder mehr Fortbildungen aus verschiedenen Fachgebieten, erhalten Sie für jede in dieser Bestellung gebuchte Fortbildung 20 % Rabatt. Der Rabatt wird bei der Buchung automatisch berücksichtigt.

2. Rabatte für Kanzleien/Unternehmen

Wenn Sie Ihren Mitarbeiter eine Teilnahme an unseren Fortbildungen ermöglichen wollen, erhalten Sie ab zwei angemeldeten Mitarbeitern 20 % Rabatt auf jede gebuchte Fortbildung.

Bitte beachten Sie, dass jeder Mitarbeiter ein eigenes Nutzerkonto benötigt, über die die zu absolvierenden Fortbildungen gebucht werden. Um den Rabatt zu erhalten, nehmen Sie bitte vor der Buchung durch Ihre Mitarbeiter mit uns Kontakt auf. Der Rabatt wird dann von uns hinterlegt und bei der Buchung durch Ihre Mitarbeiter automatisch berücksichtigt.

Die Rabatte für Einzelpersonen und Kanzleien/Unternehmen sind nicht miteinander kombinierbar. Eine Kombination mit anderen Rabattaktionen ist ebenfalls nicht möglich.