Fachanwaltsfortbildung Gewerblicher Rechtsschutz

Fachanwaltsfortbildung: Aktuelle Rechtsprechung aus dem Gewerblichen Rechtsschutz (2021/2022)
Fortbildungsform: Selbststudium höchstrichtlicher Entscheidungen mit anschließender Lernerfolgskontrolle (Multiple Choice) nach § 15 Abs. 4 FAO
Inhalt:
- Lauterkeitsrecht: Anzeige von Werbenachrichten in E-Mail-Postfach (EuGH)
- Lauterkeitsrecht: Einsatz redaktioneller Inhalte zur Verkaufsförderung (EuGH)
- Urheberecht: Streitwertdeckelung bei Urheberrechtsverletzungen (EuGH)
- Markenrecht: Schutz einer Farbmarke (BGH)
- Markenrecht: Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche (EuGH)
Zeitstunden: 5
Preis: 129,00 € (inkl. USt.)
Ablauf:
1. Fortbildung buchen
Buchen Sie die gewünschte Fortbildung auf unserer Internetseite. Direkt nach der Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte können Sie mit der Fortbildung beginnen.
2. Entscheidungen lesen
Wir stellen Ihnen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zu dem jeweiligen Fachgebiet zur Verfügung.
3. Lernerfolgskontrolle absolvieren
Nachdem Sie die Entscheidungen gelesen haben, starten Sie die dazugehörige Lernerfolgskontrolle, die aus 20 Multiple-Choice-Fragen besteht.
4. Bescheinigung erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss der Lernerfolgskontrolle erhalten Sie Ihre Bescheinigung über 5 Fortbildungsstunden direkt per E-Mail zugesandt.
Allgemeines zur Fachanwaltschaft gewerblicher Rechtsschutz:
In Deutschland gibt es nach der Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) insgesamt 57.861 Personen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, darunter 1.318 Fachanwältinnen und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (Stand: 1.1.2021). Für die Fachanwaltschaft im gewerblichen Rechtsschutz entspricht dies einem Anteil von 2,28 %.
Der Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung lohnt sich auch finanziell. Nach der Fachanwaltsstudie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement aus dem Jahr 2011 konnten 23,8 % der befragten Fachanwältinnen und Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz eine durchschnittliche Steigerung ihrer Honorarumsätze um 25,1 % nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung feststellen.
Um die Bezeichnung „Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz“ oder „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ führen zu können, sind nach § 14h FAO besondere Kenntnisse aus dem gewerblichen Rechtsschutz nachzuweisen. Konkret betrifft dies folgende Bereiche:
- Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
- Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Die jährlichen Fortbildungen, die nach § 15 FAO zu absolvieren sind, müssen ebenfalls aus diesen Bereichen stammen.