Fachanwaltsfortbildung Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwaltsfortbildung: Aktuelle Rechtsprechung aus dem Insolvenz- und Sanierungsrecht (2022/2023)
Fortbildungsform: Selbststudium höchstrichtlicher Entscheidungen mit anschließender Lernerfolgskontrolle (Multiple Choice) nach § 15 Abs. 4 FAO
Inhalt:
- Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln (BGH)
- Umfang des Verwertungsrechts des Insolvenzverwalters bei Absonderungsrechten (BGH)
- Reichweite des Kleinbeteiligtenprivilegs; Anfechtung im Gesellschafterverhältnis (BGH)
- Restschuldbefreiung und Neuerwerb; Haftung des Treuhänders (BGH)
- Darlegung der Zahlungsunfähigkeit (BGH)
- Anfechtung der Herstellung einer Aufrechnungslage (BGH)
Zeitstunden: 5
Preis: 129,00 € (inkl. USt.)
Ablauf:
1. Fortbildung buchen
Buchen Sie die gewünschte Fortbildung auf unserer Internetseite. Direkt nach der Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte können Sie mit der Fortbildung beginnen.
2. Entscheidungen lesen
Wir stellen Ihnen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zu dem jeweiligen Fachgebiet zur Verfügung.
3. Lernerfolgskontrolle absolvieren
Nachdem Sie die Entscheidungen gelesen haben, starten Sie die dazugehörige Lernerfolgskontrolle, die aus 20 Multiple-Choice-Fragen besteht.
4. Bescheinigung erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss der Lernerfolgskontrolle erhalten Sie Ihre Bescheinigung über 5 Fortbildungsstunden direkt per E-Mail zugesandt.
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Allgemeines zur Fachanwaltschaft Insolvenz- und Sanierungsrecht:
In Deutschland gibt es nach der Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) insgesamt 45.968 Personen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, darunter 1.784 Fachanwältinnen und Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht (Stand: 1.1.2023). Für die Fachanwaltschaft im Insolvenz- und Sanierungsrecht entspricht dies einem Anteil von 3,9 %.
Der Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung lohnt sich auch finanziell. Nach der Fachanwaltsstudie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement aus dem Jahr 2011 konnten 38,3 % der befragten Fachanwältinnen und Fachanwälte im Insolvenz- und Sanierungsrecht eine durchschnittliche Steigerung ihrer Honorarumsätze um 53,8 % nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung feststellen.
Um die Bezeichnung „Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ oder „Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ führen zu können, sind nach § 14 FAO besondere Kenntnisse aus dem Insolvenz- und Sanierungsrecht nachzuweisen. Konkret betrifft dies folgende Bereiche:
- Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
- Wirkungen der Verfahrenseröffnung
- Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters, des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters, des Verfahrenskoordinators, des Restrukturierungsbeauftragten sowie des Sanierungsmoderators
- Vermögenssicherung und Stabilisierung sowie Verwaltung der Masse
- Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- Abwicklung und Gestaltung von Rechtsverhältnissen
- Insolvenzgläubiger
- Insolvenzanfechtung
- Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
- Steuerrecht in der Insolvenz
- Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
- Insolvenzstrafrecht
- Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts
- Verfahrensrecht
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Regelverfahren
- Restrukturierungs- und Insolvenzplan
- Verbraucherinsolvenz
- Restschuldbefreiungsverfahren
- Sonderinsolvenzen
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
- Rechnungslegung in der Insolvenz
- Betriebswirtschaftliche Fragen des Restrukturierungs- und Insolvenzplans, der Sanierung, der übertragenden Sanierung sowie der Liquidation.
Die jährlichen Fortbildungen, die nach § 15 FAO zu absolvieren sind, müssen ebenfalls aus diesen Bereichen stammen.