Fachanwaltsfortbildung Steuerrecht
Fachanwaltsfortbildung: Aktuelle Rechtsprechung aus dem Steuerrecht (2020/2021)
Fortbildungsform: Selbststudium höchstrichtlicher Entscheidungen mit anschließender Lernerfolgskontrolle (Multiple Choice) nach § 15 Abs. 4 FAO
Inhalt:
- Einkommensteuer: § 7 Abs. 4 EStG, Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden sowie Gebäude (BFH)
- Einkommensteuer: § 2 Abs. 1 S. 1 UmwStG, § 4 Abs. 4 UmwStG, § 5 UmwStG, steuerliche Rückwirkung der Verschmelzung, Übernahmegewinn (BFH)
- Einkommensteuer: § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, § 20 Abs. 2 S. 2 EStG, Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien (BFH)
- Schenkungssteuer: § 13a Abs. 2 ErbStG, Abzugsbetrag (BFH)
- Einkommensteuer/Abgabenordnung: § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG, Einbringungsgewinn II (BFH)
- Grunderwerbsteuer: § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, Mittelbare Anteilsvereinigung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft (BFH)
Zeitstunden: 5
Preis: 129,00 € (inkl. USt.)
Ablauf:
1. Fortbildung buchen
Buchen Sie die gewünschte Fortbildung auf unserer Internetseite. Direkt nach der Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte können Sie mit der Fortbildung beginnen.
2. Entscheidungen lesen
Wir stellen Ihnen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zu dem jeweiligen Fachgebiet zur Verfügung.
3. Lernerfolgskontrolle absolvieren
Nachdem Sie die Entscheidungen gelesen haben, starten Sie die dazugehörige Lernerfolgskontrolle, die aus 20 Multiple-Choice-Fragen besteht.
4. Bescheinigung erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss der Lernerfolgskontrolle erhalten Sie Ihre Bescheinigung über 5 Fortbildungsstunden direkt per E-Mail zugesandt.
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Allgemeines zur Fachanwaltschaft Steuerrecht:
In Deutschland gibt es nach der Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) insgesamt 57.861 Personen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, darunter 4.869 Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht (Stand: 1.1.2021). Für die Fachanwaltschaft im Steuerrecht entspricht dies einem Anteil von 8,41 %.
Der Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung lohnt sich auch finanziell. Nach der Fachanwaltsstudie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement aus dem Jahr 2011 konnten 40,3 % der befragten Fachanwältinnen und Fachanwälte im Steuerrecht eine durchschnittliche Steigerung ihrer Honorarumsätze um 59,3 % nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung feststellen.
Um die Bezeichnung „Fachanwältin für Steuerrecht“ oder „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen zu können, sind nach § 9 FAO besondere Kenntnisse aus dem Steuerrecht nachzuweisen. Konkret betrifft dies folgende Bereiche:
- Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
- Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
- Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
- Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts
Die jährlichen Fortbildungen, die nach § 15 FAO zu absolvieren sind, müssen ebenfalls aus diesen Bereichen stammen.