Fachanwaltsfortbildung Steuerrecht

Fachanwalt Steuerrecht

Fachanwaltsfortbildung: Aktuelle Rechtsprechung aus dem Steuerrecht (2020/2021)

Fortbildungsform: Selbststudium höchstrichtlicher Entscheidungen mit anschließender Lernerfolgskontrolle (Multiple Choice) nach § 15 Abs. 4 FAO

Inhalt:

  • Einkommensteuer: § 7 Abs. 4 EStG, Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden sowie Gebäude (BFH)
  • Einkommensteuer: § 2 Abs. 1 S. 1 UmwStG, § 4 Abs. 4 UmwStG, § 5 UmwStG, steuerliche Rückwirkung der Verschmelzung, Übernahmegewinn (BFH)
  • Einkommensteuer: § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, § 20 Abs. 2 S. 2 EStG, Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien (BFH)
  • Schenkungssteuer: § 13a Abs. 2 ErbStG, Abzugsbetrag (BFH)
  • Einkommensteuer/Abgabenordnung: § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG, Einbringungsgewinn II (BFH)
  • Grunderwerbsteuer: § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, Mittelbare Anteilsvereinigung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft (BFH)

Zeitstunden: 5

Preis: 129,00 € (inkl. USt.)

Ablauf:

1. Fortbildung buchen

Buchen Sie die gewünschte Fortbildung auf unserer Internetseite. Direkt nach der Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte können Sie mit der Fortbildung beginnen.

2. Entscheidungen lesen

Wir stellen Ihnen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zu dem jeweiligen Fachgebiet zur Verfügung.

3. Lernerfolgskontrolle absolvieren

Nachdem Sie die Entscheidungen gelesen haben, starten Sie die dazugehörige Lernerfolgskontrolle, die aus 20 Multiple-Choice-Fragen besteht.

4. Bescheinigung erhalten

Nach erfolgreichem Abschluss der Lernerfolgskontrolle erhalten Sie Ihre Bescheinigung über 5 Fortbildungsstunden direkt per E-Mail zugesandt.

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Erhalten Sie 20 % auf die gesamte Bestellung, wenn Sie zwei oder mehr Fortbildungen aus verschiedenen Fachgebieten buchen.

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Allgemeines zur Fachanwaltschaft Steuerrecht:

In Deutschland gibt es nach der Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) insgesamt 57.861 Personen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, darunter 4.869 Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht (Stand: 1.1.2021). Für die Fachanwaltschaft im Steuerrecht entspricht dies einem Anteil von 8,41 %.

Der Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung lohnt sich auch finanziell. Nach der Fachanwaltsstudie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement aus dem Jahr 2011 konnten 40,3 % der befragten Fachanwältinnen und Fachanwälte im Steuerrecht eine durchschnittliche Steigerung ihrer Honorarumsätze um 59,3 % nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung feststellen.

Um die Bezeichnung „Fachanwältin für Steuerrecht“ oder „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen zu können, sind nach § 9 FAO besondere Kenntnisse aus dem Steuerrecht nachzuweisen. Konkret betrifft dies folgende Bereiche:

  • Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  • Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
  • Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
    • Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
    • Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
    • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
  • Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts

Die jährlichen Fortbildungen, die nach § 15 FAO zu absolvieren sind, müssen ebenfalls aus diesen Bereichen stammen.

Rabatte bei der Buchung mehrerer Fortbildungen


1. Rabatte für Einzelpersonen

Enthält Ihre Bestellung zwei oder mehr Fortbildungen aus verschiedenen Fachgebieten, erhalten Sie für jede in dieser Bestellung gebuchte Fortbildung 20 % Rabatt. Der Rabatt wird bei der Buchung automatisch berücksichtigt.

2. Rabatte für Kanzleien/Unternehmen

Wenn Sie Ihren Mitarbeiter eine Teilnahme an unseren Fortbildungen ermöglichen wollen, erhalten Sie ab zwei angemeldeten Mitarbeitern 20 % Rabatt auf jede gebuchte Fortbildung.

Bitte beachten Sie, dass jeder Mitarbeiter ein eigenes Nutzerkonto benötigt, über die die zu absolvierenden Fortbildungen gebucht werden. Um den Rabatt zu erhalten, nehmen Sie bitte vor der Buchung durch Ihre Mitarbeiter mit uns Kontakt auf. Der Rabatt wird dann von uns hinterlegt und bei der Buchung durch Ihre Mitarbeiter automatisch berücksichtigt.

Die Rabatte für Einzelpersonen und Kanzleien/Unternehmen sind nicht miteinander kombinierbar. Eine Kombination mit anderen Rabattaktionen ist ebenfalls nicht möglich.